ALLGEMEINE GESCHÄFTS- UND LIEFERBEDINGUNGEN DER MAM BABYARTIKEL GMBH

I. Allgemeines

  1. Nachstehende Geschäfts- und Lieferbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen, einschließlich entgeltlicher und unentgeltlicher Beratungsleistungen zwischen der MAM Babyartikel GmbH und dem Kunden, sofern diese nicht mit ausdrücklicher, schriftlicher Zustimmung der MAM Babyartikel GmbH abgeändert oder ausgeschlossen werden.
  2. Sie gelten ausschließlich für Verträge, die mit Kunden geschlossen werden, die Unternehmer im Sinne von § 14 BGB oder juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögens sind. Für Vertragsbeziehungen mit Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB gelten ausschließlich die gesetzlichen Bestimmungen.
  3. Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung. Sie werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn ihnen die MAM Babyartikel GmbH nicht nochmals widerspricht und die vertraglich geschuldete Lieferung/ Leistung vorbehaltlos erbringt.
  4. Von diesen Bedingungen abweichende und ergänzende Vereinbarungen und Nebenabreden sind schriftlich in den Vertrag/in die Auftragsbestätigung aufzunehmen. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

II. Angebot und Lieferumfang

  1. Angebote der MAM Babyartikel GmbH sind stets freibleibend. Die zu dem Angebot gehörenden Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden. Vorstehende Abweichungen sind erst dann vom Kunden nicht mehr zu akzeptieren, sofern sie über das handelsübliche Maß hinausgehen.
  2. Der Kunde ist, soweit nicht eine andere Frist ausdrücklich bestimmt ist, an seine Bestellung sechs Wochen gebunden. Der Vertrag ist geschlossen, wenn die MAM Babyartikel GmbH die Annahme schriftlich bestätigt hat oder die Lieferung/Leistung ausgeführt wird.
  3. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und Gewicht des Liefergegenstandes bleiben vorbehalten, soweit die Änderung dem Kunden zumutbar ist.
  4. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung. Dies gilt für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von der MAM Babyartikel GmbH zu vertreten ist.

III. Preise und Zahlung

  1. Die Preise gelten freibleibend ab Niederlassung der MAM Babyartikel GmbH ausschließlich Verpackung. Die Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer.
  2. Mangels besonderer Vereinbarung ist die Zahlung bei Lieferung oder Bereitstellung und Erhalt der Rechnung in bar ohne jeden Abzug fällig. Skontozusagen gelten immer nur für den Fall, dass sich der Kunde mit der Bezahlung früherer Rechnungen nicht in Verzug befindet.
  3. Eine Aufrechnung mit etwaigen von der MAM Babyartikel GmbH bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen des Auftraggebers ist nicht statthaft. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem betreffenden Vertrag beruht.

IV. Lieferfristen und Verzug

  1. Lieferfristen sind nur dann verbindlich vereinbart, wenn sie von der MAM Babyartikel GmbH als solche bezeichnet werden. Die Lieferfrist beginnt mit dem Zustandekommen des Vertrages, jedoch nicht vor der Beibringung etwaiger vom Kunden zu beschaffender Unterlagen oder Freigaben sowie vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung.
  2. Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung ist vorbehalten.
  3. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen rechtmäßiger Arbeitskämpfe sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, welche außerhalb des Einflussbereichs der MAM Babyartikel GmbH sowie seiner Erfüllungsgehilfen liegen, soweit solche Hindernisse auf die Lieferung des Liefergegenstandes von Einfluss sind.

V. Gefahrübergang und Transport

  1. Der Versand erfolgt auf Gefahr und Rechnung des Bestellers. Die Ware wird auf Wunsch und auf Kosten des Kunden versichert.
  2. Bei Versendungskauf geht die Gefahr mit der Übergabe an einen Spediteur oder Frachtführer auf den Kunden über, spätestens jedoch mit dem Verlassen des Werkes der MAM Babyartikel GmbH. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft an auf den Kunden über. Die Ware wird auch in diesem Fall auf Wunsch und auf Kosten des Kunden versichert.
  3. Teillieferungen sind zulässig.

VI. Eigentumsvorbehalt

  1. Die MAM Babyartikel GmbH behält sich das Eigentumsrecht bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden vor.
  2. Der Kunde ist bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung verpflichtet, den Liefergegenstand pfleglich zu behandeln und vor Eingriffen Dritter zu sichern. Der Kunde tritt bereits jetzt etwaige Entschädigungsansprüche gegen Dritte an die MAM Babyartikel GmbH ab. Die MAM Babyartikel GmbH nimmt die Abtretung an.
  3. Der Kunde darf den Vertragsgegenstand ohne die vorherige Zustimmung des Auftragnehmers nicht verpfänden oder zur Sicherheit übereignen. Der Kunde verpflichtet sich, die MAM Babyartikel GmbH bei Pfändungen oder sonstiger Eingriffe Dritter unverzüglich zu benachrichtigen, damit diese Klage gem. § 771 ZPO erheben kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, der MAM Babyartikel GmbH die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten zu erstatten, ist der Kunde zum Ausgleich dieser Kosten verpflichtet.
  4. Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt der MAM Babyartikel GmbH bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages (einschl. MwSt.) ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seinen Kunden oder Dritte erwachsen. Die MAM Babyartikel GmbH nimmt die Abtretung an. Zur Einziehung der Forderung bleibt der Kunde nach Abtretung ermächtigt, solange der Kunde den Zahlungsverpflichtungen gegenüber der MAM Babyartikel GmbH ordnungsgemäß nachkommt. Sobald der Kunde mit der Zahlung gegenüber der MAM Babyartikel GmbH in Verzug kommt, behält sich diese vor, die Forderung selbst einzuziehen. Die MAM Babyartikel GmbH kann in diesem Fall verlangen, dass der Kunde ihr die abgetretene Forderung und den Drittschuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Unterlagen aushändigt und dem Drittschuldner die Abtretung mitteilt.
  5. Bei vertragwidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist dieser zur Herausgabe des Vertragsgegenstandes nach erster Mahnung an die MAM Babyartikel GmbH verpflichtet. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung des Gegenstandes liegt ein Rücktritt vom Vertrag nur dann vor, wenn die MAM Babyartikel GmbH dies ausdrücklich schriftlich erklärt.
  6. Sämtliche Kosten der Zurücknahme und Verwertung des Vertragsgegenstandes trägt der Kunde. Die Verwertungskosten betragen ohne weiteren Nachweis 10 % des Verwertungserlöses einschließlich Mehrwertsteuer. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn die MAM Babyartikel GmbH höhere oder der Kunde niedrigere Kosten nachweist. Der Erlös wird dem Kunden nach Abzug der Kosten und vertraglichen Forderungen der MAM Babyartikel GmbH gutgebracht.

VII. Mängelrügen und Haftung für Mängel

  1. Der Kunde hat die empfangene Ware unverzüglich nach Eintreffen auf Menge und Beschaffenheit zu untersuchen, offensichtliche Mängel hat er unverzüglich zu rügen.
  2. Alle diejenigen Teile sind unentgeltlich, nach billigem Ermessen unterliegender Wahl der MAM Babyartikel GmbH auszubessern oder neu zu liefern, die sich infolge eines vor dem Gefahrübergang liegenden Umstandes als unbrauchbar oder in ihrer Brauchbarkeit nicht unerheblich beeinträchtigt herausstellen. Ersetzte Teile werden Eigentum der MAM Babyartikel GmbH.
  3. Das Recht des Kunden, Mängelansprüche geltend zu machen, verjährt in allen Fällen zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs an in 12 Monaten.

    Im Falle der Mängelbeseitigung hat der Kunde der MAM Babyartikel GmbH eine angemessene Frist für die notwendigen Arbeiten zu setzen. Verweigert er dieses, ist die MAM Babyartikel GmbH von der Mängelhaftung befreit.
  4. Schlägt eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung trotz mehrerer Versuche fehl, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder Herabsetzung der Vergütung verlangen. Für die Nacherfüllung sind der MAM Babyartikel GmbH mindestens zwei Gelegenheiten innerhalb einer angemessenen Frist einzuräumen.
  5. Schadensersatz kann nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit verlangt werden. Die Ersatzpflicht beschränkt sich auf den  vertragstypisch vorhersehbaren Schaden.

VIII. Allgemeine Haftungsbegrenzung

  1. Die Haftung der MAM Babyartikel GmbH richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Diese ist jedoch – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen, soweit eine nicht wesentliche Pflichtverletzung vorliegt, die von der MAM Babyartikel GmbH weder vorsätzlich noch grob fahrlässig begangen wurde. Dies gilt dann nicht, wenn Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit entstanden sind oder zugunsten der MAM Babyartikel GmbH eine Haftpflichtversicherungsdeckung besteht. In diesem Fall tritt die MAM Babyartikel GmbH ihre Ansprüche gegenüber der Versicherung an den Kunden ab.
  2. Die vom Kunden gegenüber der MAM Babyartikel GmbH geltend zu machenden Ansprüche verjähren nach den gesetzlichen Bestimmungen. Es besteht jedoch eine Ausschlussfrist von 6 Monaten, soweit die MAM Babyartikel GmbH schriftlich einen Anspruch des Kunden als unbegründet zurückgewiesen hat.
  3. Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr seit Gefahrübergang. Dies gilt nicht im Falle der Arglist.

IX. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht

  1. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen sowie für sämtliche zwischen den Parteien sich ergebenden Streitigkeiten ist der Hauptsitz der MAM Babyartikel GmbH, bei zivilrechtlichen Streitigkeiten bis zu 5.000,00 EUR das Amtsgericht Rotenburg, darüber hinaus das Landgericht Verden.
  2. Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien richten sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

X. Teilunwirksamkeit

  1. Bei Unwirksamkeit einzelner Teile dieser Geschäftsbedingungen bleibt die Geltung der übrigen Bestimmungen erhalten. Anstelle der unwirksamen Klauseln soll eine Regelung treten, die dem angestrebten Zweck der ursprünglichen Bestimmung rechtlich und wirtschaftlich am nächsten kommt.

Scheeßel, 13.10.2005